gemeineigentum
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gemeineigentum
Definition, Bedeutung
- Eigentum einer Gemeinde oder Gemeinschaft, das gemeinsam genutzt wird
- Kollektiveigentum; gehört nicht einer einzelnen Person (natürlich oder juristisch); Wirtschaftsgüter oder -unternehmen, welche für soziale Zwecke dem Staat oder anderen gemeinwirtschaftlichen Organisationen übergeben werden; vor allem im Sozialismus und Kommunismus.
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Silbentrennung
Die Silben von dem Wort 'gemeineigentum' trennt man wie folgt:
- Ge|mein|ei|gen|tum
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