gemeineigentum

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gemeineigentum

Definition, Bedeutung

  • Eigentum einer Gemeinde oder Gemeinschaft, das gemeinsam genutzt wird
  • Kollektiveigentum; gehört nicht einer einzelnen Person (natürlich oder juristisch); Wirtschaftsgüter oder -unternehmen, welche für soziale Zwecke dem Staat oder anderen gemeinwirtschaftlichen Organisationen übergeben werden; vor allem im Sozialismus und Kommunismus.

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Silbentrennung

Die Silben von dem Wort 'gemeineigentum' trennt man wie folgt:

  • Ge|mein|ei|gen|tum
(Definition ergänzt von Christine am 18.04.2019)
Sie finden weitere Ergebnisse im Bereich: Synonyme, Reime

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