Gemeingut
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Gemeingut
Definition, Bedeutung
- allen gehöriger Besitz; Spielplätze als gemeingut einer Siedlung
- allen gehöriger geistiger Besitz; Lieder als gemeingut eines Volkes
- Ein Gemeingut oder Kollektivgut ist ein Gut, das für alle potenziellen Nachfrager frei zugänglich ist.
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Silbentrennung
Die Silben von dem Wort 'Gemeingut' trennt man wie folgt:
- Ge|mein|gut
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