Gemeingut

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Gemeingut

Definition, Bedeutung

  • allen gehöriger Besitz; Spielplätze als gemeingut einer Siedlung
  • allen gehöriger geistiger Besitz; Lieder als gemeingut eines Volkes
  • Ein Gemeingut oder Kollektivgut ist ein Gut, das für alle potenziellen Nachfrager frei zugänglich ist.

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Silbentrennung

Die Silben von dem Wort 'Gemeingut' trennt man wie folgt:

  • Ge|mein|gut
(Definition ergänzt von Juliana am 26.02.2019)
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