Gemeinsame Agrarpolitik

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Gemeinsame Agrarpolitik

Definition, Bedeutung

Gemäß Artikel 33 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft zielt die Gemeinsame Agrarpolitik, für die die Europäische Union (EU) und die Mitgliedstaaten gemeinsam zuständig sind, darauf ab, den Verbrauchern angemessene Preise und den Landwirten ein gerechtes Einkommen zu garantieren. Diesem Zweck dienen die gemeinsamen Marktorganisationen und bestimmte Leitprinzipien, die auf der Konferenz von Stresa 1958 aufgestellt wurden: einheitliche Preise, finanzielle Solidarität und Gemeinschaftspräferenz. Die GAP ist einer der wichtigsten Politikbereiche der Europäischen Union (die Agrarausgaben machen rund 45 % des gesamten Haushaltsvolumens aus). Die diesbezüglichen Beschlüsse werden vom Rat nach Anhörung des Europäischen Parlaments mit qualifizierter Mehrheit erlassen. Die GAP hat ihr wichtigstes Ziel erfüllt, nämlich die Selbstversorgung der Europäischen Gemeinschaft zu gewährleisten. Dennoch wurde rasch deutlich, dass deutliche Kurskorrekturen erforderlich waren, um den Ungleichgewichten und der übermäßigen Produktivitätsorientierung der GAP entgegenzusteuern. Die Ziele und Instrumente der Agrarpolitik wurden im Laufe der Zeit durch verschiedene Reformen angepasst (vor allem die McSharry-Reform von 1992 und die Agenda 2000). Im Juni 2003 wurde die GAP grundlegend reformiert. Die Reform sieht Folgendes vor:

1. Produktionsunabhängige einheitliche Betriebsprämien für Landwirte in der EU („Entkopplung" der Beihilfen von der Produktion);

2. Die Verknüpfung dieser Zahlung mit der Einhaltung von Standards in den Bereichen Umwelt, Lebensmittelsicherheit, Tier- und Pflanzengesundheit und Tierschutz, („Auflagenbindung" oder „Cross-compliance");

3. Eine verstärkte Politik zur Förderung des ländlichen Raums; durch Kürzung der Direktzahlungen an große landwirtschaftliche Betriebe sollen Mittel für die neue Politik frei werden („Modulation");

4. Einen Mechanismus für Haushaltsdisziplin, mit dem sichergestellt werden soll, dass die Ausgaben für Marktstützung und Direktbeihilfen für den Zeitraum 2007-2013 nicht überschritten werden. Die Reform sieht auch eine Revision der gemeinsamen Marktorganisationen für Agrarerzeugnisse vor. Mehrere Sektoren sind so bereits reformiert worden: Tabak, Hopfen, Baumwolle, Olivenöl und Zucker.

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(Definition ergänzt von Eva am 28.02.2019)
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