geringfügige Beschäftigung
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geringfügige Beschäftigung
Definition, Bedeutung
- Eine geringfügige Beschäftigung (auch „Minijob“ oder „450-Euro-Job“ genannt) ist nach deutschem Sozialversicherungsrecht ein Beschäftigungsverhältnis, für das bestimmte sozialversicherungsrechtliche und in der Folge auch lohnsteuerrechtliche Besonderheiten gelten.
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