geringfügige Beschäftigung

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geringfügige Beschäftigung

Definition, Bedeutung

  • Eine geringfügige Beschäftigung (auch „Minijob“ oder „450-Euro-Job“ genannt) ist nach deutschem Sozialversicherungsrecht ein Beschäftigungsverhältnis, für das bestimmte sozialversicherungsrechtliche und in der Folge auch lohnsteuerrechtliche Besonderheiten gelten.

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(Definition ergänzt von Eric am 24.03.2019)
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