Geschäftsstelle
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Geschäftsstelle
Definition, Bedeutung
- Büro eines Vereins oder Klubs
- Die Geschäftsstelle ist eine Einrichtung des deutschen Gerichtsverfassungsrechts, die nach GVG und VwGO, FGO, Abs.
- kleinere Zweigstelle eines Unternehmens (meist einer Bank oder (Kranken-)Versicherung)
- Organisationseinheit eines Gerichts
- Stelle, wo die Geschäfte einer Behörde, Partei o. Ä. geführt, Kunden bedient werden usw.
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Silbentrennung
Die Silben von dem Wort 'Geschäftsstelle' trennt man wie folgt:
- Ge|schäfts|stel|le
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