Geschäftsstelle

Anzeige

Anzeige

Anzeige

Geschäftsstelle

Definition, Bedeutung

  • Büro eines Vereins oder Klubs
  • Die Geschäftsstelle ist eine Einrichtung des deutschen Gerichtsverfassungsrechts, die nach GVG und VwGO, FGO, Abs. 
  • kleinere Zweigstelle eines Unternehmens (meist einer Bank oder (Kranken-)Versicherung)
  • Organisationseinheit eines Gerichts
  • Stelle, wo die Geschäfte einer Behörde, Partei o. Ä. geführt, Kunden bedient werden usw.

Anzeige

Silbentrennung

Die Silben von dem Wort 'Geschäftsstelle' trennt man wie folgt:

  • Ge|schäfts|stel|le
(Definition ergänzt von Anouk am 17.02.2019)
Sie finden weitere Ergebnisse im Bereich: Synonyme, Reime

Anzeige

Anzeige

Anzeige