gesellenprüfung

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gesellenprüfung

Definition, Bedeutung

  • In den anerkannten Ausbildungsberufen der Gewerbe der Anlage A und Anlage B der Handwerksordnung werden gemäß Handwerksordnung (HwO) Gesellenprüfungen durchgeführt.
  • Prüfung, deren Bestehen zur Ausübung eines Handwerkes im Angestelltenverhältnis berechtigt

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Silbentrennung

Die Silben von dem Wort 'gesellenprüfung' trennt man wie folgt:

  • Ge|sel|len|prü|fung
(Definition ergänzt von Saskia am 10.05.2019)
Sie finden weitere Ergebnisse im Bereich: Synonyme, Reime

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