gesellenprüfung
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gesellenprüfung
Definition, Bedeutung
- In den anerkannten Ausbildungsberufen der Gewerbe der Anlage A und Anlage B der Handwerksordnung werden gemäß Handwerksordnung (HwO) Gesellenprüfungen durchgeführt.
- Prüfung, deren Bestehen zur Ausübung eines Handwerkes im Angestelltenverhältnis berechtigt
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Silbentrennung
Die Silben von dem Wort 'gesellenprüfung' trennt man wie folgt:
- Ge|sel|len|prü|fung
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