Gestrichen

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Gestrichen

Definition, Bedeutung

Kurszusatz, der besagt, dass weder Kaufs- noch Verkaufsaufträge oder nur solche mit nicht vertretbarer Limitierung vorgelegen haben. Ferner kann ein Kurs -bei Vorlage eines wichtigen Grundes- auch auf Anordnung der Aufsichtsbehörde, des Börsenvorstandes oder der Zulassungsstelle gestrichen werden.

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Beispielsätze mit dem Begriff 'Gestrichen'

  • Außerdem kennt das Recht auch eine Begnadigung des verurteilten Verbrechers durch die Götter; wer vor dem Priester des Jupiter einen Kniefall tut, darf an demselben Tag nicht mit Ruten gestrichen, wer gefesselt sein Haus betritt, muß der Bande entledigt werden; und das Leben ist dem Verbrecher geschenkt, welcher auf seinem Gang zum Tode einer der heiligen Jungfrauen der Vesta zufällig begegnet.Quelle: Römische Geschichte, erstes Buch - Theodor Mommsen
(Definition ergänzt von Darian am 24.03.2019)
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