Gewerbe

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Gewerbe

Definition, Bedeutung

Ein Gewerbe ist grundsätzlich jede wirtschaftliche Tätigkeit, die auf eigene Rechnung, eigene Verantwortung und auf Dauer mit der Absicht zur Gewinnerzielung betrieben wird. Im engeren Sinne versteht man unter Gewerbe die produzierenden und verarbeitenden Gewerbe: Industrie und Handwerk. Ein Gewerbe wird durch einen Gewerbetreibenden in einem Gewerbebetrieb ausgeführt.

In der Rechtsprechung hat sich folgende Definition durchgesetzt: Ein Gewerbe ist jede erlaubte selbständige zum Zwecke der Gewinnerzielung vorgenommene nach außen erkennbare Tätigkeit, die planmäßig und für eine gewisse Dauer ausgeübt wird und kein "freier Beruf" ist.

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Silbentrennung

Die Silben von dem Wort 'Gewerbe' trennt man wie folgt:

  • Ge|wer|be

Beispielsätze mit dem Begriff 'Gewerbe'

  • Anfangs fehlte die Heiterkeit, es wurden keine frivolen oder literarischen Gespräche geführt, sondern man sprach von öffentlichem Recht, von Staatsinteressen, von Handel, Gewerbe und Spekulation, von Vaterlandsliebe und von der Pflicht, die Freiheit dem Leben vorzuziehen.Quelle: Arthur Schopenhauer - Aphorismen
  • Die Männer, so heißt es darin, sollen die den Frauen zukommenden Gewerbe, Schneiderei, Stickerei, Putzmacherei etc.Quelle: Römische Geschichte, erstes Buch - Theodor Mommsen
(Definition ergänzt von Michelle am 07.03.2019)
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