Gläubiger
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Gläubiger
Definition, Bedeutung
- Der Rechtsbegriff des Gläubigers ist eine Lehnübersetzung des italienischen Creditore, das auf credere (glauben) zurückgeht.
- eine männliche Person, die gläubig und religiös ist
- jemand, der einem Schuldner gegenüber anspruchsberechtigt ist
- jmd., der an eine religiöse Lehre glaubt, Mitglied einer Religionsgemeinschaft
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