Gläubiger

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Gläubiger

Definition, Bedeutung

  • Der Rechtsbegriff des Gläubigers ist eine Lehnübersetzung des italienischen Creditore, das auf credere (glauben) zurückgeht.
  • eine männliche Person, die gläubig und religiös ist
  • jemand, der einem Schuldner gegenüber anspruchsberechtigt ist
  • jmd., der an eine religiöse Lehre glaubt, Mitglied einer Religionsgemeinschaft

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(Definition ergänzt von Annie am 15.03.2019)
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