Gleitzeit

Anzeige

Anzeige

Anzeige

Gleitzeit

Definition, Bedeutung

Unter Gleitzeit oder Gleitender Arbeitszeit (GLAZ) wird eine in gewissem Rahmen frei geregelte Arbeitszeit verstanden.

Eine Gleitzeitregelung wird in Deutschland in den meisten Fällen zwischen der Firmenleitung und dem Betriebsrat durch Betriebsvereinbarung (bzw. im öffentlichen Dienst zwischen Dienststellenleiter und Personalrat durch Dienstvereinbarung) geregelt.

Sie legt im Regelfall eine sogenannte Kernzeit fest (etwa 09:00–15:00 Uhr), in der alle Dienstnehmer anwesend sind (Klassische Gleitzeit).

Die Arbeitszeiten vor- und nach der Kernzeit sind dem Einzelnen überlassen, doch muss er sich insgesamt an die vereinbarte Wochen-Arbeitszeit halten. Allerdings ist es oft die Arbeitsmenge, die tatsächlich die Inanspruchnahme solcher Arbeitszeitkonten bestimmt. Soweit bestimmte Zeitguthaben im Rahmen gleitender Arbeitszeit „angespart“ wurden, können diese in der Regel nur „abgefeiert“, nicht aber vergütet werden.

Anzeige

Silbentrennung

Die Silben von dem Wort 'Gleitzeit' trennt man wie folgt:

  • Gleit|zeit
(Definition ergänzt von Thilo am 24.03.2019)
Sie finden weitere Ergebnisse im Bereich: Synonyme

Anzeige

Anzeige

Anzeige