Handlanger

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Handlanger

Definition, Bedeutung

  • Ein Handlanger ist ursprünglich eine ungelernte Hilfskraft (Hilfsarbeiter, Handlungsgehilfe u.ä.).
  • jmd., der bei einer Straftat, bei einer unmoralischen Handlung geholfen hat
  • jmd., der einfache Hilfsdienste mit der Hand leistet, Hilfsarbeiter

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Silbentrennung

Die Silben von dem Wort 'Handlanger' trennt man wie folgt:

  • Hand|lan|ger
(Definition ergänzt von Eylül am 24.03.2019)
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