handlungsfähig

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handlungsfähig

Definition, Bedeutung

  • fähig, rechtswirksame Handlungen vorzunehmen
  • fähig, zu handeln, etwas zu unternehmen; eine handlungsfähige Regierung

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Silbentrennung

Die Silben von dem Wort 'handlungsfähig' trennt man wie folgt:

  • hand|lungs|fä|hig
(Definition ergänzt von Benjamin am 12.03.2019)
Sie finden weitere Ergebnisse im Bereich: Synonyme, Reime

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Begriffe mit handlungsfähig

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