handlungsfähig
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handlungsfähig
Definition, Bedeutung
- fähig, rechtswirksame Handlungen vorzunehmen
- fähig, zu handeln, etwas zu unternehmen; eine handlungsfähige Regierung
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Silbentrennung
Die Silben von dem Wort 'handlungsfähig' trennt man wie folgt:
- hand|lungs|fä|hig
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