Handschlag
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Handschlag
Definition, Bedeutung
- Einschlagen in die Hand eines anderen zum Abschluss eines geschftlichen Vertrages
- keinen handschlag machen, tun nichts tun, nicht helfen
- krftiger Hndedruck, Hndeschtteln zur Bekrftigung eines Vertrages; etwas mit einem handschlag besiegeln
- seine Arbeit nicht machen; faul sein
- wechselseitiges Sich-die-Hand-Geben zur Begrüßung, Verabschiedung oder zur Besiegelung einer Abmachung, eines Geschäfts
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Silbentrennung
Die Silben von dem Wort 'Handschlag' trennt man wie folgt:
- Hand|schlag
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