Hausdurchsuchung

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Hausdurchsuchung

Definition, Bedeutung

  • Recht: amtlich angeordnete, polizeiliche Durchsuchung eines Gebäudes, einer Wohnung oder von Geschäftsräumen zur Sicherstellung von Gegenständen (z. B. Beweismitteln) oder Auffinden von Tatverdächtigen
  • siehe Haussuchung

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Silbentrennung

Die Silben von dem Wort 'Hausdurchsuchung' trennt man wie folgt:

  • Haus|durch|su|chung
(Definition ergänzt von Darian am 20.02.2019)
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