Hoheit

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Hoheit

Definition, Bedeutung

  • Erhabenheit, Würde; die hoheit seiner Erscheinung
  • fürstliche Person; die hoheiten sitzen bei Tisch
  • fürstliche Person; Ihre, Eure hoheit; Königliche hoheit
  • Hoheit als staatsrechtlicher bzw. politikwissenschaftlicher Begriff ist Ausfluss der Staatsgewalt. Die aus der Hoheit folgenden Einzelbefugnisse werden als Hoheitsrechte bezeichnet (z. B.
  • Hoheit ist eine adlige, fürstliche Persönlichkeit.
  • oberste Staatsgewalt; die hoheit des Staates verletzen

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Silbentrennung

Die Silben von dem Wort 'Hoheit' trennt man wie folgt:

  • Ho|heit
(Definition ergänzt von Alena am 26.03.2019)
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