Imbiss

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Imbiss

Definition, Bedeutung

Ein Imbiss ist eine Zwischenmahlzeit. Der Begriff stammt aus dem Althochdeutschen imbizan - "entbeißen" bzw. "essen". Der imbiz war entsprechend eine kleinere Pausenmahlzeit. Später wurde es in besseren Kreisen üblich, das zweite Frühstück Imbiss zu nennen. Nahezu synonym zu "Imbiss" wird heute auch der Begriff "Fast Food" oder "Snack" gebraucht.

Im allgemeinen Sprachgebrauch wird als Imbiss häufig auch ein Verkaufsstand oder kleiner Laden (Imbissbude) bezeichnet, an dem einfache, schnell zubereitete Speisen verkauft werden, die stehend oder gehend verzehrt werden können. Bereits im späten Mittelalter wurden solche einfachen fertigen Speisen auf Märkten angeboten. Aus diesen Marktständen entwickelten sich die heutigen Imbissstände.

Siehe auch: Canapé, Fingerfood, Schnellrestaurant, Fast Food, Jause, Mezedes, Tapa (Speise)

gereicht.

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Silbentrennung

Die Silben von dem Wort 'Imbiss' trennt man wie folgt:

  • Im|biss
(Definition ergänzt von Valentin am 28.02.2019)
Sie finden weitere Ergebnisse im Bereich: Synonyme, Übersetzung

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