Inbesitznahme

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Inbesitznahme

Was ist eine Inbesitznahme?

Definition, Bedeutung

"Inbesitznahme" beschreibt den Akt des Erlangens von physischer oder rechtlicher Kontrolle oder Macht über etwas oder jemanden. Es kann sich dabei um eine Eigentumsübertragung handeln, bei der man beispielsweise den Besitz oder die Nutzung von Eigentum von einer Person auf eine andere überträgt. Es kann aber auch um die Übernahme der Kontrolle über ein Land oder eine Region durch eine andere Nation oder um die Übernahme der Kontrolle über ein Unternehmen durch eine andere Firma gehen.

Inbesitznahme kann auf verschiedene Arten erfolgen, je nach Kontext und Art des Eigentums. Es kann zum Beispiel durch einen Vertrag oder eine Vereinbarung zwischen den beteiligten Parteien erfolgen, durch Gerichtsentscheidung oder durch einseitige Handlungen wie Besetzung, Enteignung oder Diebstahl.

In rechtlicher Hinsicht ist die Inbesitznahme eng mit dem Konzept des Besitzes verbunden, welcher das Recht einer Person darstellt, eine Sache zu halten, zu nutzen oder zu besetzen. Eine Inbesitznahme kann jedoch auch ohne ein Recht auf Besitz stattfinden, wie es bei illegalen Aneignungen der Fall ist. In solchen Fällen handelt es sich um eine Straftat und kann entsprechend geahndet werden.

  • das Inbesitznehmen; nach inbesitznahme des Fahrzeugs
  • Inbesitznahme meint das Besitzergreifen einer Sache, vor allem auch eines Landes, durch jemanden, dem die Sache nach der Besitzergreifung rechtlich zusteht, da kein anderer Anspruch erhebt.

 

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Gegenteil, Gegensatz

Gegenteil, Gegensatz von Inbesitznahme ist: Rückgabe.

Schreibweise

Die richtige Schreibweise ist: Inbesitznahme

Wortart

Inbesitznahme ist ein Substantiv, Nomen (Hauptwort).

Herkunft, Abstammung

Das Wort "Inbesitznahme" kommt aus dem Deutschen und setzt sich aus den Bestandteilen "in", "Besitz" und "Nahme" zusammen. Die genaue Herkunft des Wortes ist nicht bekannt, da es sich um eine Zusammensetzung aus verschiedenen Wörtern handelt. Es kann jedoch davon ausgegangen werden, dass das Wort bereits im Mittelalter verwendet wurde. Heutzutage wird es in juristischen und alltagssprachlichen Kontexten gebraucht, um die Übernahme von Besitz, Eigentum oder Kontrolle über etwas zu beschreiben.

Verwendung

Wie wird das Wort 'Inbesitznahme' verwendet?

"Die Inbesitznahme des Grundstücks durch den neuen Besitzer war ein langer und komplizierter Prozess, der viel Zeit und Geduld erforderte, aber schließlich zu einem erfolgreichen Abschluss führte."

Silbentrennung

Die Silben von dem Wort 'Inbesitznahme' trennt man wie folgt:

  • In|be|sitz|nah|me

(Definition ergänzt von Leila am 30.04.2023)
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