Inhaber

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Inhaber

Definition, Bedeutung

jmd., der etwas besitzt; der Inhaber einer Firma; der Inhaber einer Auszeichnung

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Silbentrennung

Die Silben von dem Wort 'Inhaber' trennt man wie folgt:

  • In|ha|ber

Beispielsätze mit dem Begriff 'Inhaber'

  • Denn alle Inhaber der Standplätze auf dem Markt meldeten sich als Zeugen.Quelle: Charles Dickens - Londoner Skizzen - Sketches by Boz
  • Die Dauer des Zwischenkönigtums ist für die einzelnen Inhaber festgesetzt auf höchstens fünf Tage; es geht dasselbe demnach unter den Senatoren in der Art um, daß, bis das Königtum auf die Dauer wieder besetzt ist, der zeitige Inhaber bei Ablauf jener Frist gemäß der durch das Los festgesetzten Reihenfolge es dem Nachfolger ebenfalls auf fünf Tage übergibt.Quelle: Das falsche Gewicht - Joseph Roth
  • Wie in dieser der König als Inhaber und Träger der Machtfülle des Staates gilt und darum zum Beispiel die Gnadenakte lediglich von ihm ausgehen, den Vertretern des Volkes aber und den ihnen verantwortlichen Beamten die Staatsverwaltung zukommt, so war die römische Volksgemeinde ungefähr, was in England der König ist und das Begnadigungsrecht, wie in England ein Reservatrecht der Krone, so in Rom ein Reservatrecht der Volksgemeinde, während alles Regiment bei dem Vorsteher der Gemeinde stand.Quelle: Römische Geschichte, erstes Buch - Theodor Mommsen
(Definition ergänzt von Pauline am 10.03.2019)
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