Instanzenzug

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Instanzenzug

Definition, Bedeutung

Gesetzlich vorgesehener Rechtsweg von einem Gericht oder einer Verwaltungsbehörde an die zuständige, übergeordnete Einrichtung. Im Zivilprozess ist gesetzlich vorgesehen, dass die Entscheidungen der Gerichte im Rechtsmittelverfahren überprüft und gegebenenfalls abgeändert werden können.

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Silbentrennung

Die Silben von dem Wort 'Instanzenzug' trennt man wie folgt:

  • In|stan|zen|zug
(Definition ergänzt von Leonidas am 16.03.2019)
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