Instanzenzug
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Instanzenzug
Definition, Bedeutung
Gesetzlich vorgesehener Rechtsweg von einem Gericht oder einer Verwaltungsbehörde an die zuständige, übergeordnete Einrichtung. Im Zivilprozess ist gesetzlich vorgesehen, dass die Entscheidungen der Gerichte im Rechtsmittelverfahren überprüft und gegebenenfalls abgeändert werden können.Anzeige
Silbentrennung
Die Silben von dem Wort 'Instanzenzug' trennt man wie folgt:
- In|stan|zen|zug
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