Interessengemeinschaft

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Interessengemeinschaft

Definition, Bedeutung

Mit Interessengemeinschaft wird eine als Innengesellschaft geführte BGB-Gesellschaft bezeichnet. Die Interessengemeinschaft ist häufig eine Gewinngemeinschaft verschiedener Unternehmen, mit dem Zweck Gewinne und Verluste zusammenzurechnen und zu verteilen. Sie dient oft als Vorstufe zur Fusion.

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Silbentrennung

Die Silben von dem Wort 'Interessengemeinschaft' trennt man wie folgt:

  • In|te|res|sens|ge|mein|schaft
  • In|te|res|sen|ge|mein|schaft

Beispielsätze mit dem Begriff 'Interessengemeinschaft'

  • Andererseits wird aber auch durch das System der Trennung der Gegensatz zwischen den Geschlechtern, der durch den Konkurrenzkampf hervorgerufen wird, noch verschärft, statt daß er durch gemeinschaftliche Erziehung hätte gemildert werden und der Begriff der Interessengemeinschaft seine Stelle hätte einnehmen können.Quelle: Die Frauenfrage: ihre geschichtliche Entwicklung und wirtschaftliche Seite
(Definition ergänzt von Hendrik am 25.04.2019)
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