Interessengemeinschaft
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Interessengemeinschaft
Definition, Bedeutung
Mit Interessengemeinschaft wird eine als Innengesellschaft geführte BGB-Gesellschaft bezeichnet. Die Interessengemeinschaft ist häufig eine Gewinngemeinschaft verschiedener Unternehmen, mit dem Zweck Gewinne und Verluste zusammenzurechnen und zu verteilen. Sie dient oft als Vorstufe zur Fusion.Anzeige
Silbentrennung
Die Silben von dem Wort 'Interessengemeinschaft' trennt man wie folgt:
- In|te|res|sens|ge|mein|schaft
- In|te|res|sen|ge|mein|schaft
Beispielsätze mit dem Begriff 'Interessengemeinschaft'
- Andererseits wird aber auch durch das System der Trennung der Gegensatz zwischen den Geschlechtern, der durch den Konkurrenzkampf hervorgerufen wird, noch verschärft, statt daß er durch gemeinschaftliche Erziehung hätte gemildert werden und der Begriff der Interessengemeinschaft seine Stelle hätte einnehmen können.Quelle: Die Frauenfrage: ihre geschichtliche Entwicklung und wirtschaftliche Seite
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