Inventarisierung
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Inventarisierung
Definition, Bedeutung
Im Privatkonkurs muss vor der Abstimmung über den vorgelegten Zahlungsplan das Vermögen des Schuldners verwertet werden. Zur Überprüfung der Angaben des Schuldners im Vermögensverzeichnis protokolliert der Gerichtsvollzieher die beim Hausbesuch vorgefundenen Vermögensgegenstände. Die Kosten der Inventarisierung sind als Verfahrenskosten letztlich vom Schuldner zu bezahlen und verringern daher gleichzeitig die mögliche Quote für die Gläubiger.Anzeige
Silbentrennung
Die Silben von dem Wort 'Inventarisierung' trennt man wie folgt:
- In|ven|ta|ri|sie|rung
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