Kalibrierung

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Kalibrierung

  • Definition, Bedeutung

    Als Kalibrierungwird der Vergleich der mit einem Messgerät ermittelten Werten mit denen einer Referenz oder eines Normals bezeichnet. Dabei wird ermittelt, wie groß die Abweichung zwischen beiden Werten ist oder ob diese Abweichung innerhalb bestimmter Schranken liegt. Die gesetzlich vorgeschriebene Kalibrierung eines Messgerätes ist eine Eichung.

    Eine interne Kalibrierung ist eine Kalibrierung (AK), bei der alle Messgeräte auf einen firmeninternen oder organisationsinternen Standard genormt werden.

    Eine rückführbare Kalibrierung ist eine Kalibrierung, deren Referenz oder Normal ein nationaler Standard ist (zum Beispiel ein Messgerät/Messaufbau der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt oder ein zertifiziertes Referenzmaterial der Bundesanstalt für Materialforschung und Materialprüfung (BAM)).

    Alle mit rückführbaren Messgeräten gewonnenen Messergebnisse sind einerseits auf diesen nationalen Standard rückführbar und andererseits folglich auch untereinander vergleichbar.

    Rückführbar kalibrierte Messgeräte werden oft auch als Referenz-Messgeräte bezeichnet. Der Vorteil der auf nationale Standards (und somit in der Regel auch auf internationale Standards) rückführbaren Messgeräte ist die weltweite Vergleichbarkeit der Messergebnisse.

    Das Wörterbuch der Metrologie (VIM) definiert Kalibrierung:

    Kalibrieren umfasst die Tätigkeiten zur Ermittlung des Zusammenhanges zwischen den ausgegebenen Werten eines Messmittels €¦ und den bekannten Werten der Messgröße unter bekannten Bedingungen.

    Dabei ist zu beachten dass Kalibrierung:

    • keine Spezifikationsprüfung (Konformitätsaussage)
    • kein Abgleich
    • und keine Aussage über Drift beinhaltet,

    sondern genau genommen nur die Istwertaufnahme auf Basis von Messunsicherheiten darstellt. Oben genannte detaillierte Prüfungen sind Aufgaben der Prüfmittelüberwachung.

    Das Kalibrieren (fälschlich mitunter als "Kalibration" bezeichnet) ist nicht nur in der Metrologie ein Messprozess zur Feststellung und Dokumentation der Abweichung eines Messgerätes oder einer Maßverkörperung mit einem Normal höherer Ordnung.

    In DIN 1319 ist die Kalibrierung wie folgt definiert: "Ermitteln des Zusammenhangs zwischen Messwert oder Erwartungswert der Ausgangsgröße und dem zugehörigen wahren oder richtigen Wert der als Eingangsgröße vorliegenden Messgröße für eine betrachtete Messeinrichtung bei vorgegebenen Bedingungen. Bei der Kalibrierung erfolgt kein Eingriff, der das Messgerät verändert."

    Zu einer Kalibrierung gehört

    • die Definition des Messprozesses (Umgebungsbedingungen, erforderliche Normale, Vorgehensweise)
    • Erstellung eines mathematischen Modells zur Auswertung der Kalibrierung unter Berücksichtigung aller bekanntensystematischen Einflüsse
    • eine Unsicherheitsanalyse mit Hilfe des mathematischen Modells
    • Angabe eines vollständigen Ergebnisses, d. h. Kalibrierwert und Kalibrierunsicherheit.
    • Erstellung eines Protokolls, auch Kalibrierschein oder Kalibrierzertifikat genannt.

    Der Kalibrierwert für den Kalibriergegenstand wird zur Messwertkorrektur verwendet. In Verbindung mit einer Normalhistorie lassen sich Aussagen über die Zuverlässigkeit des Kalibriergegenstandes treffen.

    Ein bekanntes Beispiel ist das Kalibrieren (wenn vom Eichamt durchgeführt, dann gleichbedeutend mit Eichen) einer Waage durch Auflegen einer Normalmasse. Unter Berücksichtigung systematischer Einflüsse (Messabweichung der Normalmasse, Luftdruck, Temperatur, Auftrieb) und zufälliger Einflüsse wird die Anzeige des Kalibriergegenstandes Waage mit der Maßverkörperung Normalmasse verglichen. Um eine Aussage über den Einfluss zufälliger Einflüsse treffen zu können, wird die Messung hinreichend häufig durchgeführt und statistisch bewertet. Ein anderes Vorgehen vermeidet durch definierte Standardbedingungen Zufälligkeiten, etwa mit festgelegten Maßbezugstemperaturen.

    • gründlich / sorgfältig nachdenken 

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Silbentrennung

Die Silben von dem Wort 'Kalibrierung' trennt man wie folgt:

  • Ka|li|brie|rung

(Definition ergänzt von Fenja am 22.03.2019)

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