Kanzler
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Kanzler
Definition, Bedeutung
1 m MA Hofbeamter, der die Staatsurkunden beglaubigte und siegelte2 eit dem 15. Jh. Präsident des obersten Gerichtshofes
3 747-1807 in Preußen Justizminister
4 eute Regierungschef
5 Verwaltungschef einer Universität
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Silbentrennung
Die Silben von dem Wort 'Kanzler' trennt man wie folgt:
- Kanz|ler
Beispielsätze mit dem Begriff 'Kanzler'
- Die Einführung des Herzogs von Wellington als Kanzler der Universität Oxford war, was Lärm und Getümmel betrifft, nichts gegen die Einsetzung von Mrs.Quelle: Charles Dickens - Londoner Skizzen - Sketches by Boz
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