Kanzleramt
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Kanzleramt
Definition, Bedeutung
Der Begriff Kanzleramt steht für die Behörde, die einen Kanzler bei seiner Arbeit unterstützt – beziehungsweise für das Gebäude, der Sitz dieser Behörde und des Kanzlers ist.Anzeige
Silbentrennung
Die Silben von dem Wort 'Kanzleramt' trennt man wie folgt:
- Kanz|ler|amt
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