kennzeichen

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kennzeichen

Definition, Bedeutung

Als Kennzeichen bezeichnet man:

  • die Zulassungsnummer oder Kennung eines Fahrzeugs, insbesondere:
    • bei Kraftfahrzeugen, siehe Kraftfahrzeugkennzeichen (einschließlich Versicherungskennzeichen),
    • von Luftfahrzeugen, siehe Luftfahrzeug-Kennung,
    • von Wasserfahrzeugen, siehe Schiffsnummer,
  • im juristischen Sprachgebrauch alle Zeichen, die geeignet sind, Personen, Gegenstände oder Handlungen von anderen zu unterscheiden, siehe Kennzeichen (Recht).

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Silbentrennung

Die Silben von dem Wort 'kennzeichen' trennt man wie folgt:

  • Kenn|zei|chen

Beispielsätze mit dem Begriff 'kennzeichen'

  • Erfüllung eines Raumes und Undurchdringlichkeit, die anschaulichsten Kennzeichen der Materie, sind nichts als Wirkungen zurückstoßender Kräfte, als deren Subjekt jedes Wesen, das im Raume einen Ort haben kann, hinlänglich, keineswegs aber erforderlich ist, dass dieses Subjekt schon an sich im Raume auch eine Ausdehnung besitze.Quelle: Arthur Schopenhauer - Aphorismen
  • Es scheint mir deshalb, als wenn die Anfeindungen, welche die Phrenologie erfahren hat, zum Teil über die Notwendigkeit wissenschaftlicher Bestreitung aus Prinzipien hinausgingen; es ist nicht nötig, die Grundvorstellungen so roh zu fassen, wie sie allerdings oft hingestellt werden, vielmehr verträgt sich die Annahme, an der Bildung des Gehirns semiotische Kennzeichen für die spezifischen Anlagen des Geistes zu besitzen, recht wohl mit allen den Voraussetzungen, die wir über die Wechselwirkung zwischen Gehirn und Seele machen müssen.Quelle: Das Ich und das Es - Sigmund Freud
(Definition ergänzt von Elijah am 18.04.2019)
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