Kirchenbann

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Kirchenbann

Definition, Bedeutung

Ab dem frühen Mittelalter war der Kirchenbann eine der schlimmsten Strafen die einem Mensch zuteil werden konnte. Spätestens auf dem Sterbelager musste der Gebannte sich nun besinnen und eine der Schuld angemessene tiefe Reue und Buße tun, nur dann solle Gott die genannten Übel von ihm nehmen; dann ist der Bannende bereit, den Sünder wieder aufzunehmen und für ihn zu beten. Das geschieht durch Vergebung in der Beichte oder durch Widerruf vor Zeugen. Daran ist zu erkennen, dass die Exkommunikation in erster Linie Strafe zur Besserung und nicht endgültige Trennung sein sollte.

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Silbentrennung

Die Silben von dem Wort 'Kirchenbann' trennt man wie folgt:

  • Kir|chen|bann
(Definition ergänzt von Enna am 31.03.2019)
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