Kläger

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Kläger

Definition, Bedeutung

  • Eine Straftat / ein Vergehen kann nur dann vom Richter verfolgt werden, wenn es einen Kläger / Anzeigenden gibt; Solange sich niemand beschwert, wird sich der Zustand auch nicht ändern 
  • jmd., der bei Gericht eine Klage einreicht
  • Kläger (Klägerin) nennt man im Zivilprozess die Person, die gegen den Beklagten das Verfahren durch Klage einleitet.
  • Rechtssprache: jemand, der vor Gericht eine Klage führt
  • veraltet: Akkusativ
  • veraltet: Anwalt, der für den Kläger tätig wird
  • veraltet: jemand, der über irgendetwas klagt oder um jemanden/etwas trauert

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Silbentrennung

Die Silben von dem Wort 'Kläger' trennt man wie folgt:

  • Klä|ger
(Definition ergänzt von Timur am 10.04.2019)
Sie finden weitere Ergebnisse im Bereich: Synonyme, Reime

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