Kläger
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Kläger
Definition, Bedeutung
- Eine Straftat / ein Vergehen kann nur dann vom Richter verfolgt werden, wenn es einen Kläger / Anzeigenden gibt; Solange sich niemand beschwert, wird sich der Zustand auch nicht ändern
- jmd., der bei Gericht eine Klage einreicht
- Kläger (Klägerin) nennt man im Zivilprozess die Person, die gegen den Beklagten das Verfahren durch Klage einleitet.
- Rechtssprache: jemand, der vor Gericht eine Klage führt
- veraltet: Akkusativ
- veraltet: Anwalt, der für den Kläger tätig wird
- veraltet: jemand, der über irgendetwas klagt oder um jemanden/etwas trauert
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Silbentrennung
Die Silben von dem Wort 'Kläger' trennt man wie folgt:
- Klä|ger
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