Koalition

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Koalition

Definition, Bedeutung

  • Bündnis, Verbindung von Staaten oder politischen Parteien

    Bündnis unabhängiger Partner, die ein gemeinsames Ziel verfolgen. Der Begriff wird insbesondere verwendet für Fraktionen, die sich verbünden, um gemeinsam die Regierung zu bilden (Regierungskoalition). Große Koalition wird das Bündnis der beiden stärksten Fraktionen im Parlament genannt oder ein Fraktionsbündnis, bei dem im Parlament nur noch eine sehr kleine Opposition übrig bleibt. Als Kleine Koalition bezeichnet man ein Bündnis, das die Fraktion einer der beiden großen Volksparteien mit einer oder mehreren kleinen Fraktionen im Parlament schließt.
  • Bezeichnung für eine Koalition zwischen CDU/CSU (Christlich Demokratische Union / Christlich-Soziale Union), der FDP (Freie Demokratischen Partei) und Bündnis 90/Die Grünen in Deutschland 
  • ein Bündnis oder Zusammenschluss mehrerer Organisationen, Staaten oder Parteien zur Durchsetzung bestimmter Ziele
  • Zum Einen wird so ein Zusammenschluß von mehreren Parteien im Parlament bezeichnet. Sinn und Zweck ist die Bildung einer Mehrheit. Zum Anderen steht der Ausdruck für ein Bündnis von mehreren Mächten.

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Silbentrennung

Die Silben von dem Wort 'Koalition' trennt man wie folgt:

  • Ko|a|li|ti|on

Beispielsätze mit dem Begriff 'Koalition'

  • Der Parteivorstand drückt zwar; Pessimisten flüstern, es seien bereits Bestrebungen im Gange, die Partei abermals zu spalten und einen bestimmten Flügel zu den Alt-Sozialisten abzukommandieren, um auf diesem Wege die ersehnte Koalition zu machen.Quelle: Arbeiterbewegung und Sozialreform in Deutschland.
  • Die Große Koalition ist für die Sozialdemokratie undenkbar und würde ihrer Haltung seit 1923 den Sinn nehmen.Quelle: Carl von Ossietzky - Sämtliche Schriften – Band III: 1925–1926
(Definition ergänzt von Shane am 30.04.2019)
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