Kongregation

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Kongregation

Definition, Bedeutung

(lat., v. grex, Herde, Schar), im allgemeinen jede Vereinigung, Versammlung, Verbrüderung; seit dem 4. Jahrh. der bezeichnende Ausdruck für die Vereinigung mehrerer Klöster zur Beobachtung derselben Regeln und Statuten. Über diese fast nur im Abendland lebenskräftig gewordene Organisation s. Kloster und Orden. Kongregationen heißen auch die Ausschüsse der Kardinäle zu Rom, welche vom Papst zur Leitung gewisser besonderer Geschäfte eingesetzt werden. Hierher gehören z. B.: 1) die Congregatio cardinalium Concilii Tridentini interpretum, zur Vollstreckung und Auslegung der Beschlüsse der Tridentiner Kirchenversammlung wie auch zur Erkennung über Dekrete der Provinzialsynoden errichtet; 2) die C. indulgentiarum et sacrarum reliquiarum, für die Ablaßgesuche und Reliquienangelegenheiten; 3) die C. de propaganda fide (s. Propaganda); 4) die C. super negotiis episcoporum et regularium, für Untersuchung der Streitigkeiten der Bischöfe und Ordensgeistlichen; 5) die C. indicis librorum prohibitorum, mit der Revision, Zensur der Bücher und dem Index der verbotenen Bücher beauftragt (s. Index librorum prohibitorum); 6) die C. sancti officii (inquisitionis), für Untersuchung von Ketzereien und Irrlehren, aus zwölf Kardinälen und mehreren Beisitzern bestehend, 1542 von Paul III. eingerichtet (s. Inquisition); 7) die C. super statu regularium, für Prüfung des Zustandes der Klöster und geistlichen Stiftungen; 8) die C. sacrorum rituum, von Sixtus V. zur Ordnung und Hebung des Kultus eingerichtet; 9) die C. jurisdictionis et immunitatis ecclesiasticae, zum Schutz der kirchlichen Immunität (s. d.) gestiftet von Urban VI. 1626; 10) die C. super disciplina regulari hat Vorschläge zur Hebung des gesamten Klosterwesens zu machen; 11) die C. consistorialis bereitet alle in dem Konsistorium der Kardinäle stattfindenden Verhandlungen vor, sie steht unter dem Papst selbst; 12) die C. super negutus ecclesiasticis extraordinariis, gegründet von Pius VII. 1814, hat die wichtige Aufgabe, über Abfassung, Abschließung, Aufhebung und Interpretation der Konkordate zu beraten. Außerdem gab es noch Kongregationen für das Gebiet der Stadt Rom sowie für den Kirchenstaat. In Frankreich heißen Kongregationen Verbrüderungen der ultramontanen Partei, die sich schon unter Napoleon I. zu geistlichen Genossenschaften ausgebildet hatten, und deren Streben namentlich auf Vernichtung der Freiheiten der gallikanischen Kirche und Befestigung der römischen Hierarchie gerichtet war.

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Silbentrennung

Die Silben von dem Wort 'Kongregation' trennt man wie folgt:

  • Kon|gre|ga|ti|on
(Definition ergänzt von Noah am 17.03.2019)
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