konsignieren

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konsignieren

Definition, Bedeutung

1 schriftlich beglaubigen, schriftlich niederlegen
2 es. im Überseehandel zum Weiterverkauf übergeben
3 mit bes. Auftrag absenden; Truppen, ein Schiff k. at. consignare ”urkundlich bescheinigen, schriftlich niederlegen, beglaubigen“ eigtl. ”mit einem Merkzeichen versehen“, zu signum ”Zeichen“

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Silbentrennung

Die Silben von dem Wort 'konsignieren' trennt man wie folgt:

  • kon|si|gnie|ren
(Definition ergänzt von Roman am 21.02.2019)
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