konsortium

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konsortium

Definition, Bedeutung

Ein Konsortium (von lateinisch: consors, -rtis = "Schicksalsgenosse") ist eine befristete Vereinigung von zwei oder mehr rechtlich und wirtschaftlich selbständig bleibenden Unternehmen (z. B. Banken oder Kaufleuten) zur Führung eines gemeinsamen, genau abgegrenzten Geschäftes. Konsortien finden sich im bankgeschäftlichen Bereich als Emissionskonsortien oder Kredit- bzw. Finanzierungskonsortien und häufig zur Realisierung von Großprojekten. Die gegenseitigen Verpflichtungen werden in einem Konsortialvertrag vereinbart. Ein Konsortium muss nicht zwingend als solches in Erscheinung treten. Beim sogenannten stillen Konsortium ist dem Auftraggeber nicht bekannt, dass es sich um ein Konsortium handelt.

Die Teilnehmer werden Konsorten genannt. Im übertragenen Wortsinn hat der Begriff Konsorten auch eine verächtliche Bedeutung, etwa die von unzuverlässigem Gelichter. Um diesen Beiklang zu vermeiden, wird statt Konsorten auch Konsortialpartner gesagt. Die negative Nebenbedeutung beruht auf dessen Verwendung in Anklageschriften mit dem Wortlaut "gegen X und Konsorten".

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Silbentrennung

Die Silben von dem Wort 'konsortium' trennt man wie folgt:

  • Kon|sor|ti|um
(Definition ergänzt von Carina am 18.02.2019)
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