Konsulat

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Konsulat

Definition, Bedeutung

  • Konsulat ist die Bezeichung im Völkerrecht für eine Auslandsvertretung im Gegensatz zu einer Botschaft
  • siehe auch Konsul

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Silbentrennung

Die Silben von dem Wort 'Konsulat' trennt man wie folgt:

  • Kon|su|lat

Beispielsätze mit dem Begriff 'Konsulat'

  • Bei Besetzung der Ämter entschied nur die Würdigkeit, und selbst zur höchsten Ehrenstelle des Reiches, zum Konsulat, wofür nicht einmal, wie zur Heerführung, besondere Tüchtigkeit erforderlich war, wurden eifrige Heiden, wie Prätextat Prätextat starb als designierter Konsul vor dem Amtsantritte.Quelle: Die Frauenfrage: ihre geschichtliche Entwicklung und wirtschaftliche Seite
  • Während Cäsars Konsulat wurden Verordnungen erlassen, nach denen Unverheiratete keine Legate annehmen und die Väter vieler Kinder bedeutende Privilegien genießen sollten.Quelle: Geschichte der Völkerwanderung - Felix Dahn
(Definition ergänzt von Mehmet am 07.04.2019)
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