Kostenvoranschlag

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Kostenvoranschlag

Definition, Bedeutung

  • Offerte, Gebot, Präsentation, Vorschlag, Angebot
  • Ein Kostenvoranschlag ist eine kaufmännische Vorkalkulation, die mit einem rechtsverbindlichen Angebot vergleichbar ist. Ein Kostenvoranschlag dient einem Kunden dazu, sich eine Vorstellung zu verschaffen, was ihn ein bestimmter Auftrag kosten würde. Für den Kunden sind Kostenvoranschläge unverbindlich.

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Silbentrennung

Die Silben von dem Wort 'Kostenvoranschlag' trennt man wie folgt:

  • Kos|ten|vor|an|schlag
(Definition ergänzt von Zoey am 09.04.2019)
Sie finden weitere Ergebnisse im Bereich: Synonyme, Übersetzung

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Begriffe mit Kostenvoranschlag

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