Kurator

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Kurator

Definition, Bedeutung

Das Wort Kurator stammt ab vom lateinischen Wort curator („Pfleger“, „Vertreter“ oder „Vormund“) sowie von curare („Sorge tragen“, „sorgen um“). Das verwandte Wort Kuratorium (ein Kurator ist das Mitglied eines Kuratoriums) kann auch eine Aufsichtsbehörde, einen Verwaltungsrat, einen Hochschulrat oder (i.d.R.) einen Stiftungsrat bezeichnen.

  • früher, nach bürgerlichem Recht: Vormund oder Pfleger
  • früher, nach dem Verwaltungsrecht: Aufsichtsbeamter im Bildungswesen, dort vor allem an Universitäten oder auch der Verwalter einer Stiftung
  • Museumsbetrieb: Person, die die Verantwortung für eine Sammlung, eine Ausstellung oder ein Projekt hat
  • Österreich: Treuhänder

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Silbentrennung

Die Silben von dem Wort 'Kurator' trennt man wie folgt:

  • Ku|ra|tor
(Definition ergänzt von Jonte am 28.03.2023)
Sie finden weitere Ergebnisse im Bereich: Synonyme, Übersetzung, Reime

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