Kurator
Anzeige
Anzeige
Anzeige
Kurator
Definition, Bedeutung
Das Wort Kurator stammt ab vom lateinischen Wort curator („Pfleger“, „Vertreter“ oder „Vormund“) sowie von curare („Sorge tragen“, „sorgen um“). Das verwandte Wort Kuratorium (ein Kurator ist das Mitglied eines Kuratoriums) kann auch eine Aufsichtsbehörde, einen Verwaltungsrat, einen Hochschulrat oder (i.d.R.) einen Stiftungsrat bezeichnen.
- früher, nach bürgerlichem Recht: Vormund oder Pfleger
- früher, nach dem Verwaltungsrecht: Aufsichtsbeamter im Bildungswesen, dort vor allem an Universitäten oder auch der Verwalter einer Stiftung
- Museumsbetrieb: Person, die die Verantwortung für eine Sammlung, eine Ausstellung oder ein Projekt hat
- Österreich: Treuhänder
Anzeige
Silbentrennung
Die Silben von dem Wort 'Kurator' trennt man wie folgt:
- Ku|ra|tor
Anzeige
Anzeige
Anzeige