Landnahme

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Landnahme

Definition, Bedeutung

  • das Inbesitznehmen, Besiedeln von Land
  • Landnahme ist jede Inbesitznahme fremden Grund und Bodens unabhängig von Eigentumsverhältnissen, Zustimmung bzw.

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Silbentrennung

Die Silben von dem Wort 'Landnahme' trennt man wie folgt:

  • Land|nah|me
(Definition ergänzt von Richard am 04.03.2019)
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