Legat

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Legat

Definition, Bedeutung

Erbrecht Legat (lat.) ist eine andere Bezeichnung für Vermächtnis.
Völkerrecht
Im Völkerrecht wird mit Legat ein Abgesandter des Papstes bezeichnet.

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Beispielsätze mit dem Begriff 'Legat'

  • Wenn jemand von denen, die ich bedacht habe, vor mir stirbt, so ist das Legat null und nichtig.Quelle: Aus den Politischen Testamenten - Friedrich II. von Preußen
(Definition ergänzt von Jean am 28.03.2019)
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