Legat
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Legat
Definition, Bedeutung
Erbrecht Legat (lat.) ist eine andere Bezeichnung für Vermächtnis.Völkerrecht
Im Völkerrecht wird mit Legat ein Abgesandter des Papstes bezeichnet.
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Beispielsätze mit dem Begriff 'Legat'
- Wenn jemand von denen, die ich bedacht habe, vor mir stirbt, so ist das Legat null und nichtig.Quelle: Aus den Politischen Testamenten - Friedrich II. von Preußen
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