Legitimation
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Legitimation
Definition, Bedeutung
Die Legitimation (urspr. aus dem lat. lex, "Gesetz") bezeichnet- umgangssprachlich eine Erlaubnis, eine Handlung durchzuführen; so gibt jemand eine mündliche oder schriftliche "Legitimation" als Beglaubigung oder Ermächtigung;
- juristisch eine Vollmacht, Beglaubigung oder einen Ausweis; siehe auch Legitimationskettentheorie;
- zumal im Familienrecht eine Ehelichkeitserklärung, die einem nichtehelichen die Rechte eines ehelichen Kindes verleiht;
- In der Politikwissenschaft wird unterschieden zwischen Input-Legitimation, Throughput-Legitimation und Output-Legitimation. Legitimation bezeichnet in der Politikwissenschaft die Rechtfertigung eines Staates für sein hoheitliches oder nichthoheitliches Handeln bzw. dessen Ergebnis.
- bei Wahlen
- qualitativ die Art der Zuteilung des Amtes: direkte oder indirekte Wahl, Ernennung durch Gewählte,
- quantitativ die Anzahl der Stimmen pro Mandat einer Partei (vgl. Wahlgerechtigkeit, Sitzzuteilung insbesondere nach d'Hondt);
- in der Soziologie die Rechtfertigung faktisch bestehender Ordnungen, Regeln und Herrschaftsformen - siehe dazu auch Legitimität.
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Silbentrennung
Die Silben von dem Wort 'Legitimation' trennt man wie folgt:
- Le|gi|ti|ma|ti|on
Beispielsätze mit dem Begriff 'Legitimation'
- Der Mann durfte nur eine legitime Frau haben; die Zahl der Konkubinen, die er sich neben ihr hielt, war aber unbeschränkt, und der einzige Fortschritt gegenüber den orientalischen Zuständen bestand darin, daß ihre Kinder nicht ohne weiteres Mitglieder der Familie waren, sondern es erst durch die Legitimation ihres Vaters werden konnten.Quelle: Die Frauenfrage: ihre geschichtliche Entwicklung und wirtschaftliche Seite
- Seine Bewunderung genügte allen und ersetzte die Legitimation.Quelle: Joseph Roth - Das Spinnennetz
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