Leiharbeit

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Leiharbeit

Definition, Bedeutung

  • Bei der Leiharbeit überlässt ein Arbeitgeber (Verleiher) einem anderen Arbeitgeber (Entleiher) Arbeitskräfte (Leiharbeitnehmer). Der Leiharbeitnehmer arbeitet für den Entleiher, der auch das Weisungsrecht ausübt, bleibt aber Arbeitnehmer des Verleihers, von dem er vergütet wird. Die Überlassung erfolgt aufrund eines Überlassungvertrags zwischen dem Verleiher und dem Entleiher.

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Silbentrennung

Die Silben von dem Wort 'Leiharbeit' trennt man wie folgt:

  • Leih|ar|beit
(Definition ergänzt von Annelie am 15.03.2019)
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