Mandat
Anzeige
Anzeige
Anzeige
Mandat
Definition, Bedeutung
1. Vollmacht, Auftrag2. Staatsorganisationsrecht
Mit Mandat (lat. Auftrag) bezeichnet man den Auftrag eines Abgeordnete zur Vertretung der Wähler. Dabei unterscheidet man das imperative Mandat, das den Abgeordneten an die Weisungen der Wähler bindet und das freie Mandat, wie es in Deutschland verfassungsrechtlich verankert ist (Art. 38 Abs. 1 S. 2 GG). Siehe aber unter Fraktionszwang
Anzeige
Sie finden weitere Ergebnisse im Bereich: Synonyme
Anzeige
Anzeige
Anzeige