Mandat

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Mandat

Definition, Bedeutung

1. Vollmacht, Auftrag

2. Staatsorganisationsrecht

Mit Mandat (lat. Auftrag) bezeichnet man den Auftrag eines Abgeordnete zur Vertretung der Wähler. Dabei unterscheidet man das imperative Mandat, das den Abgeordneten an die Weisungen der Wähler bindet und das freie Mandat, wie es in Deutschland verfassungsrechtlich verankert ist (Art. 38 Abs. 1 S. 2 GG). Siehe aber unter Fraktionszwang

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(Definition ergänzt von Mayra am 27.03.2019)
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