Markt

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Markt

  • Definition, Bedeutung

    Markt bezeichnet:
    • Der Begriff Markt (v. lat.: mercatus Handel, zu merx Ware) bezeichnet im engeren Sinne den Ort, an dem Waren regelmäßig gehandelt oder getauscht werden (Handelsplatz). Im weiteren Sinne bezeichnet der Begriff heute das geregelte Zusammenführen von Angebot und Nachfrage von Waren, Dienstleistungen und Rechten. Das traditionelle Zeichen eigener Markthoheit einer Stadt war früher in Teilen Europas der Roland.

      Ein Markt ist ein städtischer Platz (z.B. Gendarmenmarkt in Berlin), auf dem regelmäßig Verkaufsveranstaltungen (Märkte) abgehalten werden oder wurden. Dieser so genannte Marktplatz ist in der Regel der zentrale Platz in einer Stadt, an dem auch das Rathaus errichtet wurde. In größeren Städten existierten oft mehrere Marktplätze, auf denen früher spezifische Waren angeboten wurden. Um Märkte nicht unter freiem Himmel abhalten zu müssen, wurden in vielen Städten Markthallen errichtet. Das Recht, einen Markt abzuhalten (Marktrecht) war im Mittelalter für die städtische Entwicklung entscheidend, und galt als erste Stufe zum Stadtrecht. Der Roland als traditionelles Symbol der Markthoheit findet sich heute noch als Standbild in etlichen deutschen Städten, z.B. in Brandenburg an der Havel, Bremen, Halberstadt, Stendal, Wedel und Zerbst.

      "Markt" ist auch in einigen Bundesländern wie zum Beispiel Bayern die offizielle Bezeichnung für eine Gemeinde, die einen Status zwischen Dorf und Stadt einnimmt. Dieser Status war früher mit der Verleihung des Marktrechts verbunden. In anderen Bundesländern gibt es dafür andere Bezeichnungen. In Bayern und Österreich ist der Begriff Markt bis heute teilweise offizieller Bestandteil des Ortsnamens.

    • in der Wirtschaftswissenschaft den Ort des Zusammentreffens von Angebot und Nachfrage:

      Markt bezeichnet in der Wirtschaftswissenschaft das Zusammentreffen von Angebot und Nachfrage nach einem Ökonomischen Gut (einer Ware oder Dienstleistung). Der Mindestmarkt besteht aus einem Nachfrager, einem Anbieter und einem Handelsgut. Eine auf Märkten basierende Ökonomie bezeichnet man als Marktwirtschaft.

      Das Grundprinzip des Marktes ist der Tausch. Durch Verwendung eines allgemein anerkannten Tauschmittels (z. B. Geld) kann der Tausch der Güter gegen Geld (der Leistungsaustausch) zeitlich voneinander getrennt werden.

      Derjenige Preis eines Gutes, der zur Übereinstimmung von angebotener und nachgefragter Menge führt, dem sogenannten Marktgleichgewicht, wird als Marktpreis bezeichnet.

      Im Modell erreicht eine kompetitive Ökonomie, d. h. eine Wirtschaft, in der alle Güter auf Märkten frei getauscht werden, eine pareto-effiziente Allokation der Ressourcen. (Erster Hauptsatz der Wohlfahrtsökonomik). Eine Marktsituation, in der die Allokation der Ressourcen nicht pareto-effizient ist, wird in der Wirtschaftswissenschaft als Marktversagen bezeichnet.

    • eine Kommune oder Gemeinde, siehe Marktrecht
    • Markt (Dornbirn), Bezirk in Dornbirn
    • Markt (Leipzig), Platz im Zentrum von Leipzig
  • Auf dem Markt bieten die Erzeuger oder die Händler Waren an und die Käufer versorgen sich dort. Das Warenangebot und das vorhandene Kaufinteresse bestimmen den Preis der Waren.

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(Definition ergänzt von Kirill am 18.02.2019)

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