misshandlung
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misshandlung
Definition, Bedeutung
- absichtlich zugefügter Schmerz mit Verletzung; misshandlungen erdulden
- Als Misshandlung wird im deutschen Recht „jede üble und unangemessene Behandlung eines anderen Menschen“ oder Tieres betrachtet, die dessen “körperliche Unversehrtheit oder das körperliche Wohlbefinden mehr als nur unerheblich beeinträchtigt“.
- das Misshandeln
- erhebliche körperliche und/oder seelische Einwirkung auf jemanden zum Nachteil der/des Betroffenen
- Körperliche oder geistige, schädliche und boshafte Angriffe auf Mensch oder Tier werden als Misshandlung bezeichnet.
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Silbentrennung
Die Silben von dem Wort 'misshandlung' trennt man wie folgt:
- Miss|hand|lung
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Ergebnisse der Fragen
Köperliche Misshandlungen kann man sehen. Wie sieht es mit den geistigen Narben auf einer Kinderseele aus?
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