misshandlung

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misshandlung

Definition, Bedeutung

  • absichtlich zugefügter Schmerz mit Verletzung; misshandlungen erdulden
  • Als Misshandlung wird im deutschen Recht „jede üble und unangemessene Behandlung eines anderen Menschen“ oder Tieres betrachtet, die dessen “körperliche Unversehrtheit oder das körperliche Wohlbefinden mehr als nur unerheblich beeinträchtigt“.
  • das Misshandeln
  • erhebliche körperliche und/oder seelische Einwirkung auf jemanden zum Nachteil der/des Betroffenen
  • Körperliche oder geistige, schädliche und boshafte Angriffe auf Mensch oder Tier werden als Misshandlung bezeichnet.

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Silbentrennung

Die Silben von dem Wort 'misshandlung' trennt man wie folgt:

  • Miss|hand|lung
(Definition ergänzt von Tamara am 27.03.2019)
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Ergebnisse der Fragen

Wie weisst man psychische Misshandlungen bei Kindern nach?

antwortete vor 6 Monaten 365 Ansichten
Köperliche Misshandlungen kann man sehen. Wie sieht es mit den geistigen Narben auf einer Kinderseele aus?

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