Mobilmachung

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Mobilmachung

Definition, Bedeutung

Mobilmachung bedeutet die Vorbereitung der Streitkräfte eines Staates auf den Einsatz, meist für einen Krieg.

Man unterscheidet Teilmobilmachung und Generalmobilmachung. Bei einer Teilmobilmachung wird nur ein Teil der Truppen mobilisiert, bei der Generalmobilmachung die gesamte Armee. Als personelle Mobilmachung wird bei der Bundeswehr die Mobilisierung der Reservisten, also ehemaligen Soldaten, die ihren aktiven Dienst beendet haben, bezeichnet. Die Mobilmachung kann offen oder verdeckt erfolgen. Die Rücknahme der Mobilmachung ist die Demobilisierung.

Die Notwendigkeit von Mobilmachungen wirkte zum Beispiel während der Julikrise 1914 verschärfend, weil keine der beteiligten Mächte glaubte, es sich leisten zu können, auf eine frühe Mobilmachung zu verzichten und so die Krise weiter eskalierte.

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Silbentrennung

Die Silben von dem Wort 'Mobilmachung' trennt man wie folgt:

  • Mo|bil|ma|chung
(Definition ergänzt von Noel am 09.03.2019)
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Begriffe mit Mobilmachung

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