Nebenbestimmung

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Nebenbestimmung

Definition, Bedeutung

Mit Nebenbestimmung bezeichnet man Nebenaussagen die die Regelung eines Verwaltungsakt (VA) begrenzen. Nebenbestimmungen sind in § 36 VwVfG geregelt. Je nach dem welche Art der Nebenbestimmung die Behörde wählt, kann der Antraggsteller diese selbständig oder nur den Verwaltungsakt insgesamt angreifen.

Folgende Arten von Nebenbestimmungen werden unterschieden:
  • Befristung (kein selbständiger VA)
  • Bedingung (kein selbständiger VA)
  • Widerrufsvorbehalt (kein selbständiger VA)
  • Auflage (selbständiger VA)
  • Auflagenvorbehalt (selbständiger VA)
  • modifizierende Auflage (kein selbständiger VA)
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    Beispielsätze mit dem Begriff 'Nebenbestimmung'

    • Nehmen wir nun an, dass die Tastkörperchen hier größer, dort kleiner, hier dichter gedrängt, dort zerstreuter, hier den Reizen zugänglicher, dort durch dickere Bedeckungen gegen sie geschützt liegen, dass ferner vielleicht mehrere funktionell verschiedene Gattungen dieser Organe vorkommen, die einen den Wärmeempfindungen, die andern denen des Druckes bestimmt, dass diese verschiedenen Elemente sich ferner an verschiedenen Hautstellen in mannigfach wechselnden Verhältnissen gemischt finden, so haben wir in allen diesen Annahmen Hilfsmittel genug, aus denen für jeden gereizten Hautpunkt ein eigentümliches Lokalzeichen sich entwickeln könnte, das seinen Empfindungen eine charakteristische Nebenbestimmung mitteilte.Quelle: Rudolf Hermann Lotze: Medizinische Psychologie
    (Definition ergänzt von Nikita am 19.03.2019)
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