Parken

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Parken

Definition, Bedeutung

Von Parken spricht die Straßenverkehrsordnung, wenn jemand sein Fahrzeug verlässt oder länger als drei Minuten hält (§ 12 StVO).

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Silbentrennung

Die Silben von dem Wort 'Parken' trennt man wie folgt:

  • par|ken
(Definition ergänzt von Leif am 26.02.2019)
Sie finden weitere Ergebnisse im Bereich: Synonyme, Übersetzung, Reime

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Begriffe mit Parken

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