Parlamentarier

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Parlamentarier

Definition, Bedeutung

Der Abgeordnete (auch Parlamentarier; Repräsentant; Deputierter; Volksvertreter) ist eine von Wahlberechtigten in eine Versammlung, z.B. Parlament oder Nationalversammlung, gewählte Person.

Abgeordnete genießen in den meisten Staaten juristische Immunität, d.h. sie unterliegen nicht der Strafverfolgung, soweit nicht das Parlament ein Verfahren zur Aufhebung der Immunität vorgenommen hat. Aufgrund des Grundsatzes der Indemnität können sie für Äußerungen im Parlament grundsätzlich nicht außerhalb des Parlaments zur Verantwortung gezogen werden.

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Silbentrennung

Die Silben von dem Wort 'Parlamentarier' trennt man wie folgt:

  • Par|la|men|ta|ri|er
(Definition ergänzt von Laureen am 11.03.2019)
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