Pflegeheim

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Pflegeheim

Definition, Bedeutung

  • Der Begriff Pflegeheim bezeichnet Einrichtungen zur dauerhaften stationären Unterbringung und pflegerischen Versorgung von Menschen, die wegen körperlichen, geistigen oder psychischen Einschränkungen nicht (mehr) in der Lage sind, in einer eigenen Wohnung zu leben. Sie werden dort umfassend versorgt und gepflegt. Der Begriff bezieht sich nicht auf eine einzelne Altersgruppe.
  • Ein Pflegeheim ist eine Einrichtung, in der pflegebedürftige Menschen ganztägig (vollstationär) oder nur tagsüber oder nur nachts (teilstationär) untergebracht und unter der Verantwortung professioneller Pflegekräfte gepflegt und versorgt werden.
  • Heim, in dem seelisch oder körperlich behinderte oder aufgrund ihres Alters gebrechliche Menschen ständig gepflegt werden

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Silbentrennung

Die Silben von dem Wort 'Pflegeheim' trennt man wie folgt:

  • Pfle|ge|heim
(Definition ergänzt von Logan am 22.03.2019)
Sie finden weitere Ergebnisse im Bereich: Synonyme, Übersetzung

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