Pfleger

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Pfleger

Definition, Bedeutung

  • Ein Pfleger war im Mittelalter eine Art Burggraf, der für Verwaltung und Verteidigung einer Burg oder eines Klosters verantwortlich war.
  • Krankenpfleger
  • Person, die jemanden pflegt
  • Rechtssprache: vom Vormundschaftsgericht bestimmte Vertrauensperson, die sich in manchen Fällen um die rechtlichen Angelegenheiten einer Person kümmert
  • vom Gericht bestellter Bevollmächtigter, der für jmdn. rechtliche Angelegenheiten erledigt

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Silbentrennung

Die Silben von dem Wort 'Pfleger' trennt man wie folgt:

  • Pfle|ger
(Definition ergänzt von Nela am 24.03.2019)
Sie finden weitere Ergebnisse im Bereich: Synonyme, Übersetzung, Reime

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