Pfleger
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Pfleger
Definition, Bedeutung
- Ein Pfleger war im Mittelalter eine Art Burggraf, der für Verwaltung und Verteidigung einer Burg oder eines Klosters verantwortlich war.
- Krankenpfleger
- Person, die jemanden pflegt
- Rechtssprache: vom Vormundschaftsgericht bestimmte Vertrauensperson, die sich in manchen Fällen um die rechtlichen Angelegenheiten einer Person kümmert
- vom Gericht bestellter Bevollmächtigter, der für jmdn. rechtliche Angelegenheiten erledigt
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Silbentrennung
Die Silben von dem Wort 'Pfleger' trennt man wie folgt:
- Pfle|ger
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