Postvollmacht

Anzeige

Anzeige

Anzeige

Postvollmacht

Definition, Bedeutung

Mit Postvollmacht wird eine Spezialvollmacht oder Gattungsvollmacht bezeichnet, die den Bevollmächtigten ermächtigt, für denjenigen der die Vollmacht erteilt hat Postsendungen, insbesondere Einschreiben, entgegenzunehmen.

Anzeige

Silbentrennung

Die Silben von dem Wort 'Postvollmacht' trennt man wie folgt:

  • Post|voll|macht
(Definition ergänzt von Nika am 03.03.2019)

Anzeige

Anzeige

Anzeige