Postvollmacht
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Postvollmacht
Definition, Bedeutung
Mit Postvollmacht wird eine Spezialvollmacht oder Gattungsvollmacht bezeichnet, die den Bevollmächtigten ermächtigt, für denjenigen der die Vollmacht erteilt hat Postsendungen, insbesondere Einschreiben, entgegenzunehmen.Anzeige
Silbentrennung
Die Silben von dem Wort 'Postvollmacht' trennt man wie folgt:
- Post|voll|macht
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