pouvoir

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pouvoir

Definition, Bedeutung

pouvoir constituant ist ein Begriff aus der Staatsrechtslehre und bedeutet "verfassunggebende Gewalt", deren Träger nach republikanischem Grundsatz das Volk ist. Das Volk gibt sich demnach in Ausübung seiner Souveränität eine Verfassung, ohne dass hierfür eine besondere geschriebene Rechtsgrundlage besteht. Sie ist zu unterscheiden von dem pouvoir constitué als "verfasster Gewalt des Staates", für die in der Verfassung eine Rechtsgrundlage existiert.

Im Verfassungsstaat ist der pouvoir constituant subsidiär gegenüber dem pouvoir constitué der verfassungsmäßigen Organe. Diese Unterscheidung erklärt, warum das Volk sich im Rahmen einer Revolution eine neue Verfassung geben kann, ohne dass es durch die rechtlichen Regelungen der alten Verfassung gebunden ist. Inwieweit der pouvoir constituant an Verfassungsänderungsverbote gebunden ist (wie der "Ewigkeitsklausel" des Artikels 79 III GG), ist umstritten. Vom rechtsdogmatischen Ansatzpunkt aus ist eine solche Bindung wegen des originären Charakters des pouvoir constituant zu verneinen. Eine andere Ansicht besagt, dass neben dem pouvoir constituant zumindest die universalen Menschenrechte als Naturrecht bestünden, und somit auch für die verfassungsgebende Gewalt des Volkes nicht zur Disposition stehen, was dann aber kein Problem des positiven Rechts des Art. 79 III GG mehr wäre.

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Silbentrennung

Die Silben von dem Wort 'pouvoir' trennt man wie folgt:

  • Pou|voir
(Definition ergänzt von Sonja am 21.02.2019)
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