Präzedenzfall
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Präzedenzfall
Definition, Bedeutung
- bildungssprachlich, meist Rechtssprache: vorausgegangener Fall, der als beispielhaftes, wegweisendes Vorbild für andere Situationen gilt
- Ein Präzedenzfall (oder auch Musterfall) beschreibt einen juristischen Fall, dessen Entscheidung sich zum Maßstab anderer Fälle entwickelt hat.
- Fall, der fr sptere Flle beispielgebend ist oder sein kann
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Silbentrennung
Die Silben von dem Wort 'Präzedenzfall' trennt man wie folgt:
- Prä|ze|denz|fall
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