Präzedenzfall

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Präzedenzfall

Definition, Bedeutung

  • bildungssprachlich, meist Rechtssprache: vorausgegangener Fall, der als beispielhaftes, wegweisendes Vorbild für andere Situationen gilt
  • Ein Präzedenzfall (oder auch Musterfall) beschreibt einen juristischen Fall, dessen Entscheidung sich zum Maßstab anderer Fälle entwickelt hat.
  • Fall, der fr sptere Flle beispielgebend ist oder sein kann

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Silbentrennung

Die Silben von dem Wort 'Präzedenzfall' trennt man wie folgt:

  • Prä|ze|denz|fall
(Definition ergänzt von Jette am 01.05.2019)
Sie finden weitere Ergebnisse im Bereich: Synonyme, Reime

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